Seehofer in WOR
Ein anonymer, aber offensichtlich engagierter QUH-Blog Leser hat in den Kommentaren folgenden Bericht über den Wahlkampfauftritt des noch amtierenden Ministerpräsidenten "Drehhofer" in Wolfratshausen veröffentlicht. Obwohl wir den Wahrheitsgehalt des Artikels nicht beurteilen können, da die QUH bei diesem Anlass nicht anwesend war, veröffentlichen wir den Kommentar - unter Vorbehalt - hier noch einmal. Zumindest erscheinen uns die Aussagen wahrscheinlich.
In wie weit der bestehende Standortssicherungsvertrag der Gemeindemit den Staatsforsten oder der in Arbeit befindliche Bebauungsplan für das Gebiet durch eine herrschaftliche Weisung von "oben" betroffen sein kann, entzieht sich im Moment unserer Kenntnis. Ebenso ist unklar, was an solchen Äußerungen bloßes Wahlkampfversprechen ist und was wirkliche Politik.
"SEEHOFER IN WOR
Im Rahmen seiner Tournee "Seehofer direkt" war Herr Seehofer am 29.08.2013 zu Gast in der Wolfratshauser Loisachhalle. In dieser Veranstaltung konnten interessierte Bürger ihre Fragen/Wünsche direkt an Herrn Seehofer richten.
Eine der Fragen bezog sich auf den Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Bayerischen Staatsforsten.
Es wurde gefragt, ob Herr Seehofer gegenüber den Staatsforsten weisungsbefugt sei und ob er - sollte die 10H-Regelung ggf. bundesweit nicht durchsetzbar sein - zumindest für die Bayerischen Staatsforsten eine 10H-Regelung erlassen kann. Zudem wurde die Befürchtung geäußert, dass derzeit laufende Planungen und Genehmigungen noch schnellstmöglich durchgepeitscht würden, um einer drohenden 10H-Regelung zuvor zu kommen.
Ministerpräsident Seehofer erklärte, dass er gegenüber den Staatsforsten weisungsbefugt sei und er außerdem in Sachen Genehmigung die Landratsämter bereits um ein dreimonatiges Moratorium gebeten hätte, soweit sich das Windkraftprojekt noch in der Planungsphase befinde und „noch keine Teile angeliefert werden“. Natürlich gelte dieses Moratorium auch für die Bayerischen Staatsforsten!
Zudem höre er es gar nicht gern, wenn staatliche Behörden sich nicht daran hielten. Für diesen Fall sagte er: „Ich verspreche Ihnen, dass dann jemand einen sehr schlechten Tag haben wird!“
Sollte Herr Seehofer nach der Wahl seinen Worten auch wirklich Taten folgen lassen und eine bindende 10H-Regelung zumindest für die Bayerischen Staatsforsten erlassen, dann wäre der Bau von WKAs wohl nur noch im südlichen Teil der Wadlhauser Gräben, der sich in Privatbesitz befindet, möglich. Platz wäre dort übrigens genug und die Windhöfigkeit ist über das gesamte Waldgebiet nahezu gleich, denn in einem Großteil des Waldgebietes variiert die mittlere Windgeschwindigkeit in 140m Höhe um weniger als 5%, an den schlechtesten Stellen ist sie um etwa 8% erniedrigt gegenüber den besten Plätzen, von denen übrigens mindestens zwei im südlichen Gebiet liegen: https://gemeinde-berg.de/export/download.php?id=1928 .
Eine Verlagerung der Standorte in den Südteil würde dann aber bedeuten, dass der gesamte Windpark näher an die Orte der Gemeinde Berg heranrücken würde."
In wie weit der bestehende Standortssicherungsvertrag der Gemeindemit den Staatsforsten oder der in Arbeit befindliche Bebauungsplan für das Gebiet durch eine herrschaftliche Weisung von "oben" betroffen sein kann, entzieht sich im Moment unserer Kenntnis. Ebenso ist unklar, was an solchen Äußerungen bloßes Wahlkampfversprechen ist und was wirkliche Politik.
"SEEHOFER IN WOR
Im Rahmen seiner Tournee "Seehofer direkt" war Herr Seehofer am 29.08.2013 zu Gast in der Wolfratshauser Loisachhalle. In dieser Veranstaltung konnten interessierte Bürger ihre Fragen/Wünsche direkt an Herrn Seehofer richten.
Eine der Fragen bezog sich auf den Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Bayerischen Staatsforsten.
Es wurde gefragt, ob Herr Seehofer gegenüber den Staatsforsten weisungsbefugt sei und ob er - sollte die 10H-Regelung ggf. bundesweit nicht durchsetzbar sein - zumindest für die Bayerischen Staatsforsten eine 10H-Regelung erlassen kann. Zudem wurde die Befürchtung geäußert, dass derzeit laufende Planungen und Genehmigungen noch schnellstmöglich durchgepeitscht würden, um einer drohenden 10H-Regelung zuvor zu kommen.
Ministerpräsident Seehofer erklärte, dass er gegenüber den Staatsforsten weisungsbefugt sei und er außerdem in Sachen Genehmigung die Landratsämter bereits um ein dreimonatiges Moratorium gebeten hätte, soweit sich das Windkraftprojekt noch in der Planungsphase befinde und „noch keine Teile angeliefert werden“. Natürlich gelte dieses Moratorium auch für die Bayerischen Staatsforsten!
Zudem höre er es gar nicht gern, wenn staatliche Behörden sich nicht daran hielten. Für diesen Fall sagte er: „Ich verspreche Ihnen, dass dann jemand einen sehr schlechten Tag haben wird!“
Sollte Herr Seehofer nach der Wahl seinen Worten auch wirklich Taten folgen lassen und eine bindende 10H-Regelung zumindest für die Bayerischen Staatsforsten erlassen, dann wäre der Bau von WKAs wohl nur noch im südlichen Teil der Wadlhauser Gräben, der sich in Privatbesitz befindet, möglich. Platz wäre dort übrigens genug und die Windhöfigkeit ist über das gesamte Waldgebiet nahezu gleich, denn in einem Großteil des Waldgebietes variiert die mittlere Windgeschwindigkeit in 140m Höhe um weniger als 5%, an den schlechtesten Stellen ist sie um etwa 8% erniedrigt gegenüber den besten Plätzen, von denen übrigens mindestens zwei im südlichen Gebiet liegen: https://gemeinde-berg.de/export/download.php?id=1928 .
Eine Verlagerung der Standorte in den Südteil würde dann aber bedeuten, dass der gesamte Windpark näher an die Orte der Gemeinde Berg heranrücken würde."
quh - 2013/09/03 20:10
Märchenstunde oder Boulevardjournalismus - Ist das die Aufgabe eines Gemeinderates?
Worin besteht nach Ihrer Meinung der Unterschied zwischen dem kolportieren von Gerüchten und der Veröffentlichung eines anonymen Kommentars dessen Wahrheitsgehalt Sie nicht beurteilen können und zudem von einem Anlass bei dem Sie nicht anwesend waren?
Finden Sie es fair Ihren Beitrag durch Bemerkungen wie "offensichtlich engagierter QUH-Blog Leser" und "Zumindest erscheinen uns die Aussagen wahrscheinlich." zum einen zu untermauern und sich gleichzeitig mit Hinweisen wie "- unter Vorbehalt -"den Fluchtweg offen zu halten? Damit kann ich alles veröffentlichen und behalte gleichzeitig auch immer Recht.
Wäre es nicht sinnvoller, sich als Gemeinderätin/rat erst zu informieren, inwieweit der bestehende Standortssicherungsvertrag der Gemeinde mit den Staatsforsten oder der in Arbeit befindliche Bebauungsplan für das Gebiet durch eine Weisung von "oben" betroffen sein kann, bevor Sie sich dazu öffentlich äußern?
Ewiges Gemotze,
mehr als seine Vorbehalte äußern können wir nicht. Hätten wir den Beitrag einfach so als Tatsache veröffentlich, hätte sich keiner beschwert. Wir fanden es wichtig diesen Bericht, der unsere Pläne im innersten betrifft und an dessen Wahrheit wir nicht im geringsten zweifeln, zur inhaltlichen Diskussion zu stellen.
Kritische Fragen nicht erwünscht?
Ist es wirklich nötig einen anonymen und unrecherchierten Fremd-Kommentar als Beitrag auf der ersten Seite zu veröffentlichen um ihn damit zusätzlich ins Rampenlicht zu rücken? Die aktuellsten vier Kommentare stehen ohnehin immer am rechten Rand des Blogs zum direkten Aufruf und sind manchmal auch viel interessanter als die sogenannten QUH-Beiträge.
Würde ich es anders machen? Ja natürlich, auch wenn ich Sie mit meinem ewigen (??? So oft kommentiere ich doch gar nicht!) Gemotze jetzt wahrscheinlich wieder nerve.
Wie wäre es z.B. mit Konzentration auf die Gemeinderatsarbeit? Konkret aber würde ich auf unbestätigte, unrecherchierte Beiträge verzichten. Allgemein würde ich auf die unselige Verquickung von (sogenannter) Berichterstattung, Kommentar, Werbung, Anzeige, Vereinsinformationen, Sportkolumne und Wahlwerbung(!) verzichten.
Alles wahr? Dann freuen wir uns auf Ihre Meinung!
da dieser Bericht Ihre Pläne im Innersten betrifft und Sie an dessen Wahrheit nicht im Geringsten zweifeln, wollten Sie diesen zur inhaltlichen Diskussion stellen? Ja dann freuen wir uns doch auf Ihre Stellungnahme zu diesen Tatsachen. Auf meine ursprüngliche Frage werden Sie ja wohl nicht mehr antworten?
Berechtigterweise,