Die Windkraft vor Gericht - Klagen abgewiesen

Hier soll ein Windrad hin. Die Kläger würden das gerne verhindern
Die Zuschauerbänke waren gut gefüllt, als gestern im Verwaltungsgericht München die Klagen von der Gemeinde Schäftlarn und drei Privatpersonen gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Starnberg, behandelt wurden.
Innerhalb der strukturierten Verhandlungsführung von Präsidentin Andrea Breit (so Bergs 2. BGM RA Andreas Hlavaty) wurden die Klagepunkte nacheinander abgearbeitet.
10H: 10H kommt definitiv nicht zur Anwendung, da die Genehmigung einige Monate vorher erteilt wurde. Auch der Ergänzungsbescheid wegen des Wespenbussards, der erst im Januar 2015 kam, betraf nur naturschutzrechtliche Angelegenheiten und hat keine "drittschützend Wirkung", wirkt sich also nicht auf die Nachbarn aus. Daher hat auch der nachträgliche Bescheid nicht den Zugang zu 10H eröffnet.
Planungshoheit der Gemeinde Schäftlarn: Eine Verletzung der Planungshoheit kann offenbar ohne konkrete Benennung einer Planung nicht vorgebracht werden. Eine pauschale Behauptung ohne konkretes Vorhaben reicht nicht aus.
Lärm:: Anhand des Gutachtens wurde deutlich, dass die Autobahn so laut ist, dass der Lärm durch die WKA keine Rolle spielt. Das Gutachten wurde nicht angezweifelt.
Schattenwurf: Hier musste wegen unterschiedlicher Bezugspunkte nachgebessert werden. Aber selbst nach der Korrektur ist kein Verstoß gegen die Festsetzungen zu sehen: Maximal 30 Tage/Jahr und nicht mehr als 30 Minuten/Tag darf Schatten auf die Häuser fallen.
Infraschall: Der Infraschall muss berücksichtigt werden, aber solange ein Abstand der dreifachen Höhe der WKA zum Wohngebiet eingehalten wird (3x210m, also 630 m), spielt Infraschall keine Rolle mehr. Die Neufahrner Anwesen sind 1200 Meter entfernt.
Landwirtschaft und Gewerbe: Zwei Pferdehofbesitzer fürchteten Kündigungen, eine Vermieterin fürchtete weniger Mieteinnahmen. Künftige Erwerbschancen seien jedoch nicht geschützt, so Präsidentin Andrea Breit.
Kopfschütteln auf Schäftlarner Seite - Zufriedenheit auf Berger Seite.
Soeben kam die Nachricht auch schriftlich:
"Die Klagen wurden abgewiesen.
Die Begründung der Urteile im Einzelnen bleibt den schriftlichen Entscheidungsgründen vorbehalten, die voraussichtlich in einigen Wochen den Beteiligten übermittelt werden.
Gegen die Urteile können die unterlegenen Kläger als Rechtsmittel binnen einen Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung beantragen."
quh - 2015/07/22 11:09
Klagegründe
Das sind leider sehr brave und eindimensionale Klagen gewesen, die hier vorgebracht wurden. Was hat sich der Rechtsbeistand der Kläger dabei eigentlich gedacht?
Leider ist die Rechtslage wohl so.
Es mag sein, dass die Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen. Fehlende Wirtschaftlichkeit, unzureichender Artenschutz scheinen einem Beobachter recht offensichtlich. Aber: Das sind schlicht keine Klagegründe, die die Gemeinde Schäftlarn vorbringen kann. Daher hat das Gericht die Frage, ob die Genehmigung rechtens war, auch nicht zu prüfen gehabt.
Mit gesundem Menschenverstand ist das kaum nachzuvollziehen, ist aber so. Das gleiche Problem hatte schon der Bürgerentscheid. Hat die Gemeinde ihren Beschluss umgesetzt "alles zu tun?" Wohl kaum. Klagen kann man dagegen nicht. Auch das ist mit gesundem Menschenverstand kaum nachzuvollziehen, ist aber leider trotzdem so.
In 5 bis 8 Jahren, wenn der Gesellschaft das Geld ausgeht, wird es aber nochmal spannend. Alle Themen kommen dann nämlich nochmal auf den Tisch, wenn der erste Kommanditist sein Geld zurück will. Dann kann ein Geschädigter gegen die Gutachter Klagen und alles was gesagt und geschrieben wurde kommt auf die Goldwage. Herr Sing wird sich dann wünschen, dass er den Prospekt nie unterschrieben hätte und Herr Monn wird sich wünschen, dass er ihn nie kommentiert hätte.
Aussichtslose ...
Oder halt die einschlägige Rechtsliteratur so lange durcharbeiten, bis man Punkte findet, an denen man mit Erfolgsaussichten ansetzen kann.
Die hier zur Diskussion gestandenen Punkte waren doch von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Sie haben recht, so, wie mit dem Bürgerbegehren umgegangen wurde, kann man nur von einer echt bayerischen Hinterfotzigkeit sprechen. Allerdings, aus heutiger Sicht gesehen, wäre es eh zwecklos gewesen.
Ich vermute aber, dass BM und GR das Begehren deshalb so trickreich ausgehebelt haben, weil sie Angst vor dem Ergebnis hatten. So aber wird m.M. nach gar nichts passieren!
Die 4 Dummtürme werden gebaut, einige überraschte Bürger werden sich vielleicht noch mal aufregen, viele Bürger werden vermutlich ganz stolz für Fotos vor diesen Ungetümen posieren und wenn in einigen Jahren der Gesellschaft tatsächlich das Geld ausgehen sollte, wird der jetzige Windradbetreiber und erklärte Gegner von BM Monn von der Maxhöhe die ganze Anlage für ein Butterbrot übernehmen und weiterbetreiben.
Das werden wir dann als Ironie der Geschichte belachen können.