Der Landtag wolle beschließen ...
Auf Grund diverser - wie üblich etwas populistischer - Aussagen unserer Landesregierung gibt es immer noch falsche Meinungen über die momentane Gesetzeslage bezüglich der Genehmigung von Windkraftanlagen. So wurde auch unlängst hier in den Kommentaren behauptet, es gäbe einen Stichtag im Februar, nach dem keine WKAs mehr genehmigt werden. Oder die 10H-Regelung sei seit August in Kraft getreten. Das ist - auch wenn es immer wieder behauptet wird - so nicht richtig. Im Gegenteil: Berg hat seine Genehmigung im August rechtmäßig bekommen. Und: Über das 10H-Gesetz wird immer noch gerungen und verhandelt. Letzte Woche erst gab es Änderungsanträge der CSU, die konkret uns betreffen:
Interessant für Berg (das ja eh eine gültige Genehmigung hat): Ausdrücklick soll in das Gesetz aufgenommen werden, dass ausgewiesene Konzentrationsflächen Bestandsschutz genießen. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf:
"Die Aufnahme einer Bestandsschutzregelung für bestehende Konzentrationsflächennutzungspläne in den Gesetzentwurf trägt folgenden Punkten Rechnung. Zum einen wurden die Konzentrationsfläche-nnutzungspläne im Vorfeld mit hohem Verwaltungs- und Kostenaufwand erstellt. Ihnen liegt eine oftmals äußerst aufwändige Überzeugungsarbeit und Konsensfindung vor Ort mit intensiver Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zugrunde, die von den kommunalen Mandatsträgern in gutem Glauben auf die energiepolitischen Ziele der Staatsregierung getätigt wurden. Zum anderen verhindert diese Ergänzung, dass Investoren, z.B. auch potenzielle Betreiber von Bürgerwindrädern, sich in ihrem Vertrauen auf die Konzentrationsflächendarstellung enttäuscht und in ihren Aufwendungen frustriert sehen.
Eine Regelung, die bestehende Konzentrationsflächennutzungspläne von der 10 H-Regelung in Art. 82 Abs. 1 des Gesetzentwurfs zur Änderung der Bayeri-schen Bauordnung (BayBO-E) ausnimmt und ihnen damit Bestandsschutz vermittelt, ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Sie ist von der mit der Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) übertragenen Regelungskompetenz umfasst, da eine solche Bestandsschutzregelung „Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen“ (Satz 2) zum Gegenstand hat. Dies gilt auch für die Überlegung, dass der Bestandsschutz von der Äußerung bzw. Entscheidung der Beleg- sowie ggf. der Nachbargemeinde abhängig gemacht werden soll."
Aber auch dieser Text ist noch Entwurf und noch nicht verabschiedet oder gar rechtskräftig.

Interessant für Berg (das ja eh eine gültige Genehmigung hat): Ausdrücklick soll in das Gesetz aufgenommen werden, dass ausgewiesene Konzentrationsflächen Bestandsschutz genießen. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf:
"Die Aufnahme einer Bestandsschutzregelung für bestehende Konzentrationsflächennutzungspläne in den Gesetzentwurf trägt folgenden Punkten Rechnung. Zum einen wurden die Konzentrationsfläche-nnutzungspläne im Vorfeld mit hohem Verwaltungs- und Kostenaufwand erstellt. Ihnen liegt eine oftmals äußerst aufwändige Überzeugungsarbeit und Konsensfindung vor Ort mit intensiver Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zugrunde, die von den kommunalen Mandatsträgern in gutem Glauben auf die energiepolitischen Ziele der Staatsregierung getätigt wurden. Zum anderen verhindert diese Ergänzung, dass Investoren, z.B. auch potenzielle Betreiber von Bürgerwindrädern, sich in ihrem Vertrauen auf die Konzentrationsflächendarstellung enttäuscht und in ihren Aufwendungen frustriert sehen.
Eine Regelung, die bestehende Konzentrationsflächennutzungspläne von der 10 H-Regelung in Art. 82 Abs. 1 des Gesetzentwurfs zur Änderung der Bayeri-schen Bauordnung (BayBO-E) ausnimmt und ihnen damit Bestandsschutz vermittelt, ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Sie ist von der mit der Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) übertragenen Regelungskompetenz umfasst, da eine solche Bestandsschutzregelung „Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen“ (Satz 2) zum Gegenstand hat. Dies gilt auch für die Überlegung, dass der Bestandsschutz von der Äußerung bzw. Entscheidung der Beleg- sowie ggf. der Nachbargemeinde abhängig gemacht werden soll."
Aber auch dieser Text ist noch Entwurf und noch nicht verabschiedet oder gar rechtskräftig.
quh - 2014/10/20 17:36
Damit haben Sie höchstwahrscheinlich den Kampf gegen die Bürger der Gemeinde Berg zu deren Schaden gewonnen. An dieser Stelle schon einmal herzlichen Glückwunsch aus Farchach, Bachhausen und Mörlbach. Wir wissen zu schätzen, was Sie uns angetan haben.
"gegen die Bürger der Gemeinde"?
Ich darf Sie daran erinnern, dass eine - auch von der QUH beworbene und von Ihnen unterstützte - Unterschriftenaktion gegen das Projekt 222 von ca. 6900, also nicht einmal 3% der Bevölkerung aktivieren konnte. Mein - auch durch die Gemeinderatswahl gestützter - Eindruck ist eher, dass es in Berg in der Bevölkerung eine Mehrheit für dieses Projekt gibt. Gruppierungen, die sich dagegen ausgesprochen haben, konnten jedenfalls auch bei den Wahlen keine Gewinne einstreichen. Die QUH, die immer für die Energiewende eingetreten ist, hingegen schon. Alle Entscheidungsträger wurden unlängst legitimiert.
In Berg wird nichts durchgeboxt, sondern mit Mehrheiten ein schwerer demokratischer Entscheidungsprozess durchgemacht. Ein "Kampf gegen die Bürger", den Sie beschwören, findet nirgendwo statt, sondern ein Ringen um die richtigen Entscheidungen.
Ich würde es begrüßen, wenn alle miteinander auf solche martialischen Begriffe verzichten würden.
Lieber Herr Ammer...
Ich verstehe...
Vermutlich gegen die Bürger der Gemeinde!
Ihrer "Logik" kann ich nicht folgen.
Sie können doch unmöglich von der Gemeinderatswahl auf die Meinung der Bürger bzgl. Windräder schließen.
Tatsache ist doch, daß viele Berger lokalpolitisch völlig UNinterssessiert sind.
Man wohnt in Berg und will seine Ruhe!!!
Das sieht man doch an der niedrigen Wahlbeteiligung, wenn ich mich recht errinnere am untersten Ende im ganzen Landkreis.
Ich gehöre nicht zu den 222 auf der gennaten Liste, habe Windrad-befürwortende Gruppierungen gewählt und bin eindeutig gegen die Windräder!
Man wählt - wenn überhaupt - das kleinere Übel!