Verbotene Nachrichten: WDL sperrt Seeufer ab!
Seit einiger Zeit sah es so aus, als würde sich das Verhältnis zwischen der manchem rätselhaften freikirchlichen Organisation WDL und den Bürgern der Gemeinde verbessern: es gab Tage der offenen Tür, Burgfeste und ähnliches. Die Gemeinde unterstützte ausdrücklich den neuen Pachtvertrag für die beiden Anwesen am Seeufer von Münsing und Berg. Jetzt - pünktlich zum Beginn der Ferienzeit - ist WDL im Gegenzug dazu übergegangen, eines der beliebtesten Badegrundstücke an der Grenze der Gemeinden für die Bürger abzusperren:
"Dieser Strandabschnitt gehört zum Gelände von Wort des Lebens e.V. Wir … sperren ihn zeitweise ab." (Bild zum besseren Lesen anklicken)
Der Strandabschnitt südlich des "Löwenhafens" ist Teil des Pachtvertrages. WDL möchte ihn für seine Kinderfreizeiten nutzen und sperrt ihn deshalb seit heute "zeitweise" ab. Man kann davon ausgehen, dass das idyllische Grundstück, Lieblingsplatz vieler Berger, im Winter und bei schlechtem Wetter also wieder - so wie in der Verfassung vorgeschrieben - für Bürger zugänglich sein wird.
Von WDL für die Allgemeinheit abgesperrtes Seegrundstück
Bei der QUH gingen bereits erboste Nachrichten ein. Wir bleiben an der Geschichte dran.
Auf Nachfrage: Der entsprechende Artikel in der Verfassung lautet: § 141, Absatz 3: "Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen." - Das betreffende Grundstück gehört dem Staat; WDL hat es nur gepachtet.
"Dieser Strandabschnitt gehört zum Gelände von Wort des Lebens e.V. Wir … sperren ihn zeitweise ab." (Bild zum besseren Lesen anklicken)
Der Strandabschnitt südlich des "Löwenhafens" ist Teil des Pachtvertrages. WDL möchte ihn für seine Kinderfreizeiten nutzen und sperrt ihn deshalb seit heute "zeitweise" ab. Man kann davon ausgehen, dass das idyllische Grundstück, Lieblingsplatz vieler Berger, im Winter und bei schlechtem Wetter also wieder - so wie in der Verfassung vorgeschrieben - für Bürger zugänglich sein wird.
Von WDL für die Allgemeinheit abgesperrtes Seegrundstück
Bei der QUH gingen bereits erboste Nachrichten ein. Wir bleiben an der Geschichte dran.
Auf Nachfrage: Der entsprechende Artikel in der Verfassung lautet: § 141, Absatz 3: "Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen." - Das betreffende Grundstück gehört dem Staat; WDL hat es nur gepachtet.
quh - 2015/07/31 15:20
Durch Verfassung garantiertes Zugansrecht zum See ?
Wenn ja, wieso gibt es dann so viele Seegrundstücke die genau dies verhindern und kein - wie am Ammersee - 5m breiter Uferstreifen für die Allgemeinheit ??
Vielleicht gilt unsere Verfassung nicht am Starnberger See ?
Zugang zu Seen