Die Windkraft vor Gericht - Klagen abgewiesen

Hier soll ein Windrad hin. Die Kläger würden das gerne verhindern
Die Zuschauerbänke waren gut gefüllt, als gestern im Verwaltungsgericht München die Klagen von der Gemeinde Schäftlarn und drei Privatpersonen gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Starnberg, behandelt wurden.
Innerhalb der strukturierten Verhandlungsführung von Präsidentin Andrea Breit (so Bergs 2. BGM RA Andreas Hlavaty) wurden die Klagepunkte nacheinander abgearbeitet.
10H: 10H kommt definitiv nicht zur Anwendung, da die Genehmigung einige Monate vorher erteilt wurde. Auch der Ergänzungsbescheid wegen des Wespenbussards, der erst im Januar 2015 kam, betraf nur naturschutzrechtliche Angelegenheiten und hat keine "drittschützend Wirkung", wirkt sich also nicht auf die Nachbarn aus. Daher hat auch der nachträgliche Bescheid nicht den Zugang zu 10H eröffnet.
Planungshoheit der Gemeinde Schäftlarn: Eine Verletzung der Planungshoheit kann offenbar ohne konkrete Benennung einer Planung nicht vorgebracht werden. Eine pauschale Behauptung ohne konkretes Vorhaben reicht nicht aus.
Lärm:: Anhand des Gutachtens wurde deutlich, dass die Autobahn so laut ist, dass der Lärm durch die WKA keine Rolle spielt. Das Gutachten wurde nicht angezweifelt.
Schattenwurf: Hier musste wegen unterschiedlicher Bezugspunkte nachgebessert werden. Aber selbst nach der Korrektur ist kein Verstoß gegen die Festsetzungen zu sehen: Maximal 30 Tage/Jahr und nicht mehr als 30 Minuten/Tag darf Schatten auf die Häuser fallen.
Infraschall: Der Infraschall muss berücksichtigt werden, aber solange ein Abstand der dreifachen Höhe der WKA zum Wohngebiet eingehalten wird (3x210m, also 630 m), spielt Infraschall keine Rolle mehr. Die Neufahrner Anwesen sind 1200 Meter entfernt.
Landwirtschaft und Gewerbe: Zwei Pferdehofbesitzer fürchteten Kündigungen, eine Vermieterin fürchtete weniger Mieteinnahmen. Künftige Erwerbschancen seien jedoch nicht geschützt, so Präsidentin Andrea Breit.
Kopfschütteln auf Schäftlarner Seite - Zufriedenheit auf Berger Seite.
Soeben kam die Nachricht auch schriftlich:
"Die Klagen wurden abgewiesen.
Die Begründung der Urteile im Einzelnen bleibt den schriftlichen Entscheidungsgründen vorbehalten, die voraussichtlich in einigen Wochen den Beteiligten übermittelt werden.
Gegen die Urteile können die unterlegenen Kläger als Rechtsmittel binnen einen Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung beantragen."
quh - 2015/07/22 11:09