Berger Bürgerbegehren gegen Windkraft
Verwunderlich ist nur, dass es erst jetzt dazu kommt: Eine Gruppe Berger Bürger hat eine Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren zum "Stopp der Windkraftplanungen der Gemeinde Berg" initiiert.
Vier Windräder
Damit es zu einem Bürgerbegehren kommt, brauchen die Initiatoren - darunter auch der "Aviator" - die Unterschriften von 10% der wahlberechtigten Berger Bürger. Wenn die Unterschriftenaktion Erfolg hat, muß der Gemeinderat umgehend über die Rechtmäßigkeit des Begehrens befinden. Wenn dies der Fall ist, dürfte der Gemeinderat bis zum Bürgerentscheid keine dem Inhalt des Begehrens entgegengesetzten Entscheidungen mehr treffen.
Das Berger Bürgerbegehren
Dann müßte innerhalb von 3 Monaten der Bürgerentscheid selbst stattfinden, der die Kraft eines Gemeinderatsbeschlusses hat. Dazu müßten in Berg mindestens 20% aller Stimmberechtigten an dem Entscheid teilnehmen. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen würde entscheiden.
Die im Rat vertretenen Parteien unterstützen - nach bisherigen Erkenntnissen - das Bürgerbegehren eher nicht. Trotzdem ist nichts dagegen einzuwenden, dass derart ein demokratischer Meinungsbildungsprozess über das wichtige Windkraftprojekt stattfindet. Sie können - falls Sie wie wir das Unterschriftenformular nicht erhalten haben - es hier herunterladen …
https://gegenwind-starnberg.de/wp-content/uploads/Bürgerbegehren_Flyer_2014-06-25.pdf
… und dann bei bei den Initiatoren (z.B. Michael Stock, Schützenweg 8a, 82335 Berg) oder bei Maria Reitinger, Mörlbacherweg 24, 82069 Schäftlarn (!), abgeben. Letztere ist 2. Bürgermeisterin von Schäftlarn, sie darf selbst natürlich nicht unterschreiben.
Nachtrag: Bei der letzten Wahl gab es in Berg 6289 Stimmberechtigte. Für das Bürgerbegehren müßten also ca. 630 Unterschriften gesammelt werden.
Vier Windräder
Damit es zu einem Bürgerbegehren kommt, brauchen die Initiatoren - darunter auch der "Aviator" - die Unterschriften von 10% der wahlberechtigten Berger Bürger. Wenn die Unterschriftenaktion Erfolg hat, muß der Gemeinderat umgehend über die Rechtmäßigkeit des Begehrens befinden. Wenn dies der Fall ist, dürfte der Gemeinderat bis zum Bürgerentscheid keine dem Inhalt des Begehrens entgegengesetzten Entscheidungen mehr treffen.
Das Berger Bürgerbegehren
Dann müßte innerhalb von 3 Monaten der Bürgerentscheid selbst stattfinden, der die Kraft eines Gemeinderatsbeschlusses hat. Dazu müßten in Berg mindestens 20% aller Stimmberechtigten an dem Entscheid teilnehmen. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen würde entscheiden.
Die im Rat vertretenen Parteien unterstützen - nach bisherigen Erkenntnissen - das Bürgerbegehren eher nicht. Trotzdem ist nichts dagegen einzuwenden, dass derart ein demokratischer Meinungsbildungsprozess über das wichtige Windkraftprojekt stattfindet. Sie können - falls Sie wie wir das Unterschriftenformular nicht erhalten haben - es hier herunterladen …
https://gegenwind-starnberg.de/wp-content/uploads/Bürgerbegehren_Flyer_2014-06-25.pdf
… und dann bei bei den Initiatoren (z.B. Michael Stock, Schützenweg 8a, 82335 Berg) oder bei Maria Reitinger, Mörlbacherweg 24, 82069 Schäftlarn (!), abgeben. Letztere ist 2. Bürgermeisterin von Schäftlarn, sie darf selbst natürlich nicht unterschreiben.
Nachtrag: Bei der letzten Wahl gab es in Berg 6289 Stimmberechtigte. Für das Bürgerbegehren müßten also ca. 630 Unterschriften gesammelt werden.
quh - 2014/07/03 11:12