Mittwoch, 11. September 2013

Das Kunstwerk des Monats September

... wird heute Abend um 19:30 wieder im Katharina-von-Bora-Haus vorgestellt.

Die Künstlerin, die in München an der Akademie studiert hat, zeigt die Rauminstallation "Kopfbewegung" - ihr Thema ist Toleranz.
Begleitet wird die Installation durch das Auftragsgedicht "No Exit" von dem Wesslinger Lyriker und Verleger Anton G. Leitner, er wird es heute Abend vortragen.

Wie immer gibt es eine Einführung von Katja Sebald sowie Brot und Wein, Gastgeber ist Pfarrer Johannes Habdank.

Der rote Wurm

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Da ist er wieder!

Endlich wird sie in Angriff genommen: die Weiterführung des Geh- und Radwegs von Allmannshausen aus nach Weipertshausen. Nichts anderes ist der rote Wurm auf den Bildern, der sich oben durch den Wald zieht. Das, was Sie da sehen, ist eine Vorplanung, die das Straßenbauamt im Rahmen einer Bachelorarbeit von zwei Studenten anfertigen ließ.
Da wenig im Leben einfach nur einfach ist, kann das Straßenbauamt die Entwurfsplanung nicht sofort beginnen - das liegt an einer Einstufung des Wegs (die Kosten werden bei ca. 1 Mio € liegen) als Nachrückermaßnahme. Und ohne Planung darf nicht gebaut werden.
Um das Ganze zu beschleunigen, einigte man sich nun darauf, dass die Gemeinden Berg (als Auftraggeber) und Münsing (mit 50 % Kostenübernahme) die Entwurfsplanung mit 38.000 € vorfinanzieren. Münsing plant dann eigenständig, den Weg von Weipertshausen bis Münsing fortzuführen.

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Der Gemeinderat fasste nun alle nötigen Beschlüsse, damit das neue Wohngebiet an der Südlichen Aufkirchner Straße in Angriff genommen werden kann. Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans - er lag bis Februar 2013 öffentlich aus - wurde angepasst, Anregungen wurden eingearbeitet - nun wird er erneut zwei Wochen lang ausgelegt. Stellungnahmen können bei der erneuten Auslegung aber nur zu den Änderungen und Ergänzungen abgegeben werden.

Damit hat die Gemeinde ihre bauleitplanerische Aufgabe erledigt. Nun müssen sich die Eigentümer - es sind zwei Erbengemeinschaften - noch einigen, damit der Durchführungsvertrag zustande kommt. Vorher tritt der Bebauungsplan nicht in Kraft.

Für das "Einheimischenmodell" gilt: 40 % des Nettobaulands müssen mit 40 % Abschlag an Einheimische weitergegeben werden. Bisher liegt eine lange Vorliste im Rathaus. Man kann weiterhin formlos Interesse bekunden - die Richtlinien für die Vergabe wurden vom Gemeinderat vor nicht allzu langer Zeit geändert. (Wir berichteten: https://quh.twoday.net/stories/die-8-sitzung-des-gemeinderates-nachtrag-zum-einheimischenmodell/)
Diese Änderungen liegen derzeit noch bei einem Anwalt und werden dem Rat bald noch einmal zum endgültigen Beschluss vorgelegt.

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