Ein anonymer, aber offensichtlich engagierter QUH-Blog Leser hat in den Kommentaren folgenden Bericht über den Wahlkampfauftritt des noch amtierenden Ministerpräsidenten "Drehhofer" in Wolfratshausen veröffentlicht. Obwohl wir den Wahrheitsgehalt des Artikels nicht beurteilen können, da die QUH bei diesem Anlass nicht anwesend war, veröffentlichen wir den Kommentar - unter Vorbehalt - hier noch einmal. Zumindest erscheinen uns die Aussagen wahrscheinlich.
In wie weit der bestehende Standortssicherungsvertrag der Gemeindemit den Staatsforsten oder der in Arbeit befindliche Bebauungsplan für das Gebiet durch eine herrschaftliche Weisung von "oben" betroffen sein kann, entzieht sich im Moment unserer Kenntnis. Ebenso ist unklar, was an solchen Äußerungen bloßes Wahlkampfversprechen ist und was wirkliche Politik.
"
SEEHOFER IN WOR
Im Rahmen seiner Tournee "Seehofer direkt" war Herr Seehofer am 29.08.2013 zu Gast in der Wolfratshauser Loisachhalle. In dieser Veranstaltung konnten interessierte Bürger ihre Fragen/Wünsche direkt an Herrn Seehofer richten.
Eine der Fragen bezog sich auf den Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Bayerischen Staatsforsten.
Es wurde gefragt, ob Herr Seehofer gegenüber den Staatsforsten weisungsbefugt sei und ob er - sollte die 10H-Regelung ggf. bundesweit nicht durchsetzbar sein - zumindest für die Bayerischen Staatsforsten eine 10H-Regelung erlassen kann. Zudem wurde die Befürchtung geäußert, dass derzeit laufende Planungen und Genehmigungen noch schnellstmöglich durchgepeitscht würden, um einer drohenden 10H-Regelung zuvor zu kommen.
Ministerpräsident Seehofer erklärte, dass er gegenüber den Staatsforsten weisungsbefugt sei und er außerdem in Sachen Genehmigung die Landratsämter bereits um ein dreimonatiges Moratorium gebeten hätte, soweit sich das Windkraftprojekt noch in der Planungsphase befinde und „noch keine Teile angeliefert werden“. Natürlich gelte dieses Moratorium auch für die Bayerischen Staatsforsten!
Zudem höre er es gar nicht gern, wenn staatliche Behörden sich nicht daran hielten. Für diesen Fall sagte er: „Ich verspreche Ihnen, dass dann jemand einen sehr schlechten Tag haben wird!“
Sollte Herr Seehofer nach der Wahl seinen Worten auch wirklich Taten folgen lassen und eine bindende 10H-Regelung zumindest für die Bayerischen Staatsforsten erlassen, dann wäre der Bau von WKAs wohl nur noch im südlichen Teil der Wadlhauser Gräben, der sich in Privatbesitz befindet, möglich. Platz wäre dort übrigens genug und die Windhöfigkeit ist über das gesamte Waldgebiet nahezu gleich, denn in einem Großteil des Waldgebietes variiert die mittlere Windgeschwindigkeit in 140m Höhe um weniger als 5%, an den schlechtesten Stellen ist sie um etwa 8% erniedrigt gegenüber den besten Plätzen, von denen übrigens mindestens zwei im südlichen Gebiet liegen: https://gemeinde-berg.de/export/download.php?id=1928 .
Eine Verlagerung der Standorte in den Südteil würde dann aber bedeuten, dass der gesamte Windpark näher an die Orte der Gemeinde Berg heranrücken würde."