Ansprache eines Juristen

Die Beschwerde-, Einspruchs-, Widerspruchs- oder auch Klagebefugnis ist einer der wichtigsten Elemente aus dem deutschen Prozessrecht. Diese Befugnis kann nur geltend machen, wer glaubhaft behauptet, in eigenen subjektiven Rechten unmittelbar verletzt zu sein. Es soll sich also nicht ein Unbeteiligter, der selbst nicht oder nur entfernt betroffen ist, zum Anwalt fremder Interessen aufschwingen. In dem hier relevanten Bereich des öffentlichen Rechts, speziell im Bereich der Grundrechte, würde es sich um ein sog. Abwehrrecht handeln, mit dem der Grundrechtsträger vom Staat, in diesem Fall von der Gemeinde Berg bzw. dem Landkreis Starnberg, das Unterlassen von Eingriffen in seinen ganz persönlichen geschützten Freiheitsbereich verlangen kann.
Die Anregungen und Bedenken von mittlerweile zahlreichen Umweltverbänden zum Schutze von Mensch, Natur und Tierarten im Zusammenhang mit dem hier relevanten Bau von WKA werden tunlichst im Flächennutzungsplan, dem Bebauungsplan und der einzelnen Baugenehmigung abgewägt und berücksichtigt, sind jedoch kein subjektives Recht eines Einzelnen. Auch gibt es kein subjektives Recht des einzelnen Grundstücksbesitzers auf unverbauten Horizont, das fängt bereits bei der baurechtlich zulässigen Höhe und der Dachform des Nachbargebäudes an. Ob die Gerichte wegen der Anzahl der Dezibel, der vermeintlich gesundheitsschädlichen Einwirkung von Infraschall oder der Unverträglichkeit und Unzumutbarkeit eines temporären Schattenschlages an sonnigen Tagen im November und Februar bei einer Entfernung der Windräder von 1.200 Meter die Verletzung eines subjektiven Rechts einräumen, bleibt abzuwarten. Ich vermute, dass das bei dieser Entfernung eher nicht der Fall sein wird. Aber bei Gericht und auf hoher See …
Die Fronten der Befürworter und Gegner sind unversöhnlich und das wird auch wohl so bleiben. So bleibt es den Gegnern nur, den Klageweg zu beschreiten. Deren Anwälte, sofern sie denn seriös sind, klären hoffentlich rechtzeitig auf über die mäßigen Erfolgsaussichten. Eine durchaus denkbare und friedliche Alternative ist deshalb, sich auf die Seriosität der Verwaltung und des Gemeinderats einzulassen, die den Teufel tun werden, den Berger und Neufahrner Bürger über den Tisch zu ziehen, sondern alles daran setzen, zum Wohle der Einwohner zu entscheiden, bzw. möglicherweise gefühlte negative Auswirkungen auf den Einzelnen zu minimieren. Im September 2012 sind Bürgermeister- und 2014 Kommunalwahlen in Berg.
Kaske - 2011/11/16 22:02