"Wir haben schon mehr gezeigt als wir durften", sagte gestern während der Sitzung des Starnberger Stadtrates Bürgermeister Pfaffinger. Was hatte er damit gemeint?

Photographieren ist im Rat streng verboten, ... und auf den Karten der Windkraftflächen liege ein Copyright ... weshalb wir am Photographieren gehindert wurden und hier keine Karten und Grafiken der Starnberger Windkraftflächen liefern können
Aber der Reihe nach: Gestern hat der Stadtrat von Starnberg einstimmig die Fortführung des Teilflächennutzungsplanes für die Windenergienutzung beschlossen. Interessant ist, wie in anderen Gremien das gleiche Projekt (das gemeinsame Aufstellen des Teilflächennutzungsplans von 14 Gemeinden) anders dargestellt (und aufgenommen) wird. So sprach man in Starnberg vorsichtig von "Untersuchungsflächen", die jetzt gefunden und ausgewiesen wurden. Man meinte damit hauptsächlich drei mögliche Flächen für Windkraftanlagen:
- ein Gebiet westlich von Perchting,
- eines in der Mitte zwischen Hadorf und Hanfeld
- und eines im Wald zwischen Leutstetten und der Autobahn.
Interessant aus Berger Sicht: Eine kleine mögliche Fläche, die sich auf Starnberger Gebiet an das von Berg ausgewiesene Areal an den Wadlhauser Gräben anschließt, wurde ausdrücklich NICHT in die Planung aufgenommen. Begründung auf dem Plan: "Belange Neufahrn".
BM Pfaffinger erzählte, dass die Stadtwerke München als Investor wohl hauptsächlich an dem Gebiet westlich von Perchting interessiert seien. Dort würden allerdings wahrscheinlich leider flugrechtliche Einwände bestehen. Interessant an dieser Aussage: Schon während der Planungen besteht offenbar Kontakt zu einem (dem?) Investor.
Hatte BM Pfaffinger dies gemeint, als er von "zu viel gezeigt" sprach? - Oder betraf es doch das erstmals kurz an die Wand projizierte Wind-Ertragsgutachten des Büros von Dr. Guttenberger (Wind&Regen; vgl.:
https://www.wind-sodar.de/ ), das immer noch nicht veröffentlicht ist. Die Erläuterung des Plans geriet dann auch etwas zum Verwirrspiel. Einmal hieß es, dass der Wind im Landkreis "überall wirtschaftlich ausreichend" sei. Dann sprach der auch in Berg planende Architekt Dr. Hesselberger davon, dass laut Gutachten eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 5,7 m/s als Rentabilitätsgrenze anzunehmen sei. Zwischen 5,3 und 5,5 sei ein Projekt und sein Gewinn "nicht üppig, aber machbar". Soviel Wind wehe aber nicht überall in der Gemeinde. Dann merkte der Planer an, dass seiner Meinung nach die Grenze eher zwischen 5,2 und 5,4 läge und dass man wohl noch etwas genauer rechnen müsse. ... Ja was nun? Die Intensität, mit der diese Zehntelwerte interpretiert (und immer noch nicht veröffentlicht) wurden, deutete an, dass es hier durchaus ein Problem geben könnte: Jedem Berger Beobachter wäre nämlich sofort aufgefallen, dass die "Wadlhauser Gräben" laut dem derzeitigen Stand des Gutachtens (so wie es auf die Wand der Schloßberghalle projiziert wurde) eher in einer "Schwachwindzone" liegen.
Apropos unveröffentlichte Gutachten: Weil auch die Schlagschattengutachten bisher nicht öffentlich sind, hat sich unser Volljurist Jokl Kaske mal als Amateurastronom versucht und ausgerechnet, wann in Neufahrn mit Schattenwurf vom 200er Windrad zu rechnen sei. Sein Ergebnis: zwischen Anfang Dezember und Anfang Januar werfen die Windräder - falls denn dann die Sonne scheint - in der Tat Schatten auf Neufahrn (die Topographie wurde in der Laienanalyse nicht berücksichtigt).

Vom Einfluss der Astronomie auf die Politik: links Neufahrn, rechts die Sonne, in der Mitte ein Windrad (Copyright QUH, photographieren streng verboten)
Die heutige Gemeinderatssitzung fällt übrigens - aus "Mangel an Tagesordnungspunkten" - aus.
Hier der Artikel im Merkur:
https://www.merkur-online.de/lokales/starnberg/windkraft-vier-flaechen-eine-chancen-1461117.html