Berger Street View
Heute hat die viel diskutierte Einspruchsfrist gegen die Erfassung deutscher Straßen bei Google-Street-View begonnen.

Die Kanzlerin hat schon vermelden lassen, dass sie nichts zu verbergen und nichts dagegen habe, ein Berger Kaufmann hingegen hat jenseits dessen bereits versucht, der QUH zu untersagen, Bilder seiner Anwesen in "Berg oder anderswo" zu veröffentlichen. Allerdings steht dem deutsches Recht entgegen, genauer der Paragraph § 59 UrhG, der da lautet:
„Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“

Ist und bleibt legal: Bild vom Windrad auf der Maxhöhe samt Nutztieren
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es allgemein kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Dieses Recht heißt Panoramafreiheit. Von einer öffentlichen Straße darf also jeder jedes Gebäude fotografieren und die Aufnahmen verwerten. Ohne dieses Recht wäre Fotografieren fast unmöglich, und auch die Presse könnte anders kaum mehr arbeiten.
Plötzlich aber haben alle Angst vor "Google-Street-View". Der Server, von dem man das Einspruchsformular herunterladen kann ( https://streetview-deutschland.appspot.com/submission ), war heute zeitweise überlastet. Die Postadresse wäre: Google Germany GmbH / Betr. Street View / ABC-Straße 19 / 20354 Hamburg. Hektik ist allerdings nicht geboten: Berg ist noch lange nicht an der Reihe, erfasst zu werden. Zunächst werden nur 20 deutsche Großstädte per Kamera aufgenommen. In Bayern sind nur München und Nürnberg betroffen. Und wenn die Bilder einmal online sind, genügt später eine kurze Nachricht an google (Button: "ein Problem melden"), um das eigene Haus nachträglich unkenntlich machen zu lassen. Was die Google-Kameras weltweit schon Amüsantes eingefangen haben, kann man auf der Seite https://www.streetviewfun.com/ abrufen.
Beispielsweise kann man mit Streetview leicht weltberühmt werden. Die 10-jährige Azura Beebeejaun aus der Middle Road in Worchester stellte sich gerade tot, als der Street-View-Wagen vorbeifuhr. Mittlerweile ist ihr Bild im Internet weltweit bekannt.

Die ganze Geschichte unter: https://www.dailymail.co.uk/news/article-1302422/A-body-Google-Street-View-Dont-worry-just-girl-playing-dead.html

Die Kanzlerin hat schon vermelden lassen, dass sie nichts zu verbergen und nichts dagegen habe, ein Berger Kaufmann hingegen hat jenseits dessen bereits versucht, der QUH zu untersagen, Bilder seiner Anwesen in "Berg oder anderswo" zu veröffentlichen. Allerdings steht dem deutsches Recht entgegen, genauer der Paragraph § 59 UrhG, der da lautet:
„Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“

Ist und bleibt legal: Bild vom Windrad auf der Maxhöhe samt Nutztieren
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es allgemein kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Dieses Recht heißt Panoramafreiheit. Von einer öffentlichen Straße darf also jeder jedes Gebäude fotografieren und die Aufnahmen verwerten. Ohne dieses Recht wäre Fotografieren fast unmöglich, und auch die Presse könnte anders kaum mehr arbeiten.
Plötzlich aber haben alle Angst vor "Google-Street-View". Der Server, von dem man das Einspruchsformular herunterladen kann ( https://streetview-deutschland.appspot.com/submission ), war heute zeitweise überlastet. Die Postadresse wäre: Google Germany GmbH / Betr. Street View / ABC-Straße 19 / 20354 Hamburg. Hektik ist allerdings nicht geboten: Berg ist noch lange nicht an der Reihe, erfasst zu werden. Zunächst werden nur 20 deutsche Großstädte per Kamera aufgenommen. In Bayern sind nur München und Nürnberg betroffen. Und wenn die Bilder einmal online sind, genügt später eine kurze Nachricht an google (Button: "ein Problem melden"), um das eigene Haus nachträglich unkenntlich machen zu lassen. Was die Google-Kameras weltweit schon Amüsantes eingefangen haben, kann man auf der Seite https://www.streetviewfun.com/ abrufen.
Beispielsweise kann man mit Streetview leicht weltberühmt werden. Die 10-jährige Azura Beebeejaun aus der Middle Road in Worchester stellte sich gerade tot, als der Street-View-Wagen vorbeifuhr. Mittlerweile ist ihr Bild im Internet weltweit bekannt.

Die ganze Geschichte unter: https://www.dailymail.co.uk/news/article-1302422/A-body-Google-Street-View-Dont-worry-just-girl-playing-dead.html
quh - 2010/08/17 17:50