Mittwoch, 24. März 2010

Teilsieg für GR Ammer vor Gericht!

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Vor dem Gesetz

Schnelle Meldung: Im ersten von mehreren Verfahren vor Gericht, die voraussichtlich noch anstehen, hat Andreas Ammer und mit ihm die QUH einen weiteren Teilsieg gegen die Klage, die Anzeige, die diversen Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen des Genz-Anwalts und örtlichen CSU-Chefs errungen.

Der gleiche Richter, der am 29. Dezember letzten Jahres in zwei von sieben Punkten noch eine Einstweilige Verfügung gegen einen QUH-Blog-Artikel ausgesprochen hatte, nahm - nach dem Widerspruch von Andreas Ammer und seinem Anwalt Klaus Rehbock und nach der mündlichen Verhandlung vom Montag - sein eigenes Urteil jetzt teilweise zurück.

Jetzt geht es nur noch um eine einzige Formulierung und zwei Worte: Die Genzgegenseite hatte gegen die nur teilweise erlassene "Einstweilige Verfügung" allerdings schon vorher "Sofortigen Widerspruch" eingelegt, so dass man sich in der nächsten Instanz vor dem Senat des Oberlandesgerichts wohl wiedersehen wird. Das Theater geht also weiter.

6. Gemeinderatssitzung

Ob es an der Tagungsordnung oder doch am runden Geburtstag des QUH-Vorsitzenden lag, dass gleich 7 GR heute nicht anwesend waren? Doch auch 13 GR reichen, um vier Baugenehmigungen, zwei Bebauungspläne und einen Vorbescheid zu diskutieren.

Gleich zu Beginn präsentierten Herr Junker und Frau Kriwoschej von Object Consult ihre Vision von der zukünftigen Bebauung auf dem ehemaligen Möki-Grundstück in Mörlbach/Kuglfeld. Das Möki-Haus soll abgerissen werden und statt der im Bebauungsplan geplanten drei Häuser soll ein großer Gutshof mit Austragshäuserl, Teich und Obstgarten entstehen, der zwei Zufahrten besitzt und die Form eines 45m langen Einfirsthof erhalten soll. Allen GR gefielen die Pläne. Object Consult übernimmt nicht nur die Planung, sondern sucht auch finanziell sehr gut gestellte Käufer, die sich ihren Traum vom eigenen Gut in Mörlbach – ohne landwirtschaftliche Privilegierung – realisieren wollen. Ohne Gegenstimme wurde das Konzept zur Kenntnis genommen und einer Änderung des Bebauungsplans zugestimmt.
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Der nächste Punkt war die „Beschlussfassung zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Anwesen in der Assenbucherstraße 101, das derzeit vom „Wort des Lebens“genutzt wird. Um die Situation städtebaulich zu ordnen, schlug Herr Christian vor, einen Bebauungsplan aufzustellen, der das Gebiet als „Sondergebiet für Fortbildung und Erholungsheim“ definiert. Ohne Diskussion wurde der Antrag der Verwaltung einstimmig angenommen.

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Die folgenden Anträge auf Baugenehmigung in der Seestraße, Waldstraße, Dürrbergstraße und Bachhauserstraße wurden ohne lange Diskussion genehmigt. Nur ein Antrag auf Vorbescheid in der Perchastraße wurde abgelehnt.

Nach einer guten Stunde endete die öffentliche Sitzung. Eine intensive Diskussion entstand erst in der nicht-öffentlichen Sitzung…………

Termine:
- 26.03.2010 um 16:00 Uhr Dampfersteg Leoni: Vorstellung des Kulturspaziergangs 2. Teil
- 17.04.2010 Ramadama
- 20.04.2010 Bürgerversammlung
- 29.04.2010 um 16:00 Uhr Richtfest des Betreuten Wohnens

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