Etztalstraße & Bäckergasse: Erstmalige Erstellung oder Ausbau?
Die Anwohner der Berger Etztalstraße und der Bäckergasse wurden in einer nicht öffentlichen Versammlung über Planung und Kosten des Ausbaus in einer Anwohnerversammlung informiert. Es ging hoch her.

Fakt ist: Im Bereich zwischen Perchastraße und Bäckergasse wird die Etzaltalstraße auf einer Breite von 5,50 m geteert und auf 1,50 m mit Rasenpflaster belegt. So soll der Verkehr beruhigt und Parkplätze bereitgestellt werden.

In der Bäckergasse und der Etztalstraße bis zur Johannisgasse bleibt die Straße unverändert und erhält gegenüber vorher nur einen Belag, einen Randstein und eine Entwässerung.
Um diese Baumaßnahme entsteht nun ein kolossaler Streit: Für die etwa 30 Anwohner, die bisher im Glauben waren, in einer erschlossenen Straße zu leben, war zunächst interessant, welche Kosten auf sie umgelegt werden sollen, hatten sie doch sehr kurzfristig erfahren, dass sie den überwiegenden Teil dieser Kosten zu tragen hätten.

Ist hier irgendwo eine Straße?
Karl Brunnhuber, der den noch kranken BM vertritt, und der RA der Gemeinde, Herr Geißlinger erläuterten, nach welchen Regeln festgelegt wird, welche Satzung bei der Umlage der Gebühren verwendet wird: Nur wer für seine Straße bereits einmal die Ersterstellung bezahlt hat oder dessen Straße einen frostsicheren Beleg, eine Entwässerung (Bestimmung seit 1940) und Randsteine hat, muss keine 90% der Kosten für die Ersterstellung, sondern 35 – 65% für den Ausbau zahlen. Herr Geißlinger und das Landratsamt STA sind - anders als die Anwohner - der Meinung, dass diese Bedingungen hier nicht gelten und die Anwohner 90% der Kosten (ca. 420.000€) tragen müssen. Die Kosten werden in Abhängigkeit von Grundstücksgröße, Anzahl von Geschossen und privat oder gewerblich genutztem Haus berechnet. Das Bauamt hatte bereits für alle Anwohner, die zu erwartenden Kosten mit einem Eigenanteil von 90% berechnet.
Hiermit waren die Anwohner erwartungsgemäß nicht zufrieden und suchen nach anderen Lösungen. GR Dr. Haslbeck zählte kurz die Gegenargumente des Anwalts der Anwohner - der nicht anwesend war – auf, mit denen die Beiträge auf 65% oder sogar vielleicht auf 35% gesenkt werden könnten. Karl Brunnhuber versprach die Argumente überprüfen zu lassen, sobald diese schriftlich vorliegen.

Etztalstraße: Trügerische Idylle
In der weiterhin hitzigen Debatte im Rathaus wurden verschiedene Möglichkeiten zur Kostensenkung diskutiert. z.B. der Verzicht auf Rasensteine und Teeren der Straße über die gesamte Breite.
Der GR wird in der nächsten Sitzung entscheiden müssen, wie die Etztalstraße wiederhergestellt wird, damit die Straße bis Wintereinbruch wieder geteert ist.
Nachtrag: Ein offener Brief einer Anwohnerin, der den Sachverhalt aus ihrer Sicht schildert, und ein weiterer Leserbrief eines erbosten Etztalanwohners finden sich hier im Kommentar.

Fakt ist: Im Bereich zwischen Perchastraße und Bäckergasse wird die Etzaltalstraße auf einer Breite von 5,50 m geteert und auf 1,50 m mit Rasenpflaster belegt. So soll der Verkehr beruhigt und Parkplätze bereitgestellt werden.

In der Bäckergasse und der Etztalstraße bis zur Johannisgasse bleibt die Straße unverändert und erhält gegenüber vorher nur einen Belag, einen Randstein und eine Entwässerung.
Um diese Baumaßnahme entsteht nun ein kolossaler Streit: Für die etwa 30 Anwohner, die bisher im Glauben waren, in einer erschlossenen Straße zu leben, war zunächst interessant, welche Kosten auf sie umgelegt werden sollen, hatten sie doch sehr kurzfristig erfahren, dass sie den überwiegenden Teil dieser Kosten zu tragen hätten.

Ist hier irgendwo eine Straße?
Karl Brunnhuber, der den noch kranken BM vertritt, und der RA der Gemeinde, Herr Geißlinger erläuterten, nach welchen Regeln festgelegt wird, welche Satzung bei der Umlage der Gebühren verwendet wird: Nur wer für seine Straße bereits einmal die Ersterstellung bezahlt hat oder dessen Straße einen frostsicheren Beleg, eine Entwässerung (Bestimmung seit 1940) und Randsteine hat, muss keine 90% der Kosten für die Ersterstellung, sondern 35 – 65% für den Ausbau zahlen. Herr Geißlinger und das Landratsamt STA sind - anders als die Anwohner - der Meinung, dass diese Bedingungen hier nicht gelten und die Anwohner 90% der Kosten (ca. 420.000€) tragen müssen. Die Kosten werden in Abhängigkeit von Grundstücksgröße, Anzahl von Geschossen und privat oder gewerblich genutztem Haus berechnet. Das Bauamt hatte bereits für alle Anwohner, die zu erwartenden Kosten mit einem Eigenanteil von 90% berechnet.
Hiermit waren die Anwohner erwartungsgemäß nicht zufrieden und suchen nach anderen Lösungen. GR Dr. Haslbeck zählte kurz die Gegenargumente des Anwalts der Anwohner - der nicht anwesend war – auf, mit denen die Beiträge auf 65% oder sogar vielleicht auf 35% gesenkt werden könnten. Karl Brunnhuber versprach die Argumente überprüfen zu lassen, sobald diese schriftlich vorliegen.

Etztalstraße: Trügerische Idylle
In der weiterhin hitzigen Debatte im Rathaus wurden verschiedene Möglichkeiten zur Kostensenkung diskutiert. z.B. der Verzicht auf Rasensteine und Teeren der Straße über die gesamte Breite.
Der GR wird in der nächsten Sitzung entscheiden müssen, wie die Etztalstraße wiederhergestellt wird, damit die Straße bis Wintereinbruch wieder geteert ist.
Nachtrag: Ein offener Brief einer Anwohnerin, der den Sachverhalt aus ihrer Sicht schildert, und ein weiterer Leserbrief eines erbosten Etztalanwohners finden sich hier im Kommentar.
Grundmann - 2009/10/10 18:26